Philipp Peitsch: idealo-Chef, 465 Millionen von Google

Philipp Peitsch war von 2011 bis 2022 Co-Geschäftsführer des Preisvergleichsportals idealo und stand über Jahre im Zentrum eines der größten Kartellverfahren der deutschen Digitalwirtschaft. Am 14. November 2025 sprach das Landgericht Berlin seinem früheren Unternehmen 465 Millionen Euro Schadensersatz von Google zu, nach einer ursprünglichen Forderung von rund 3,3 Milliarden Euro. Rechtskräftig ist das Urteil bis heute nicht, beide Seiten haben Berufung angekündigt.



Auf Einen Blick

SteckbriefAngaben
NameDr. Philipp Peitsch
BerufJurist, Manager, Unternehmensberater
Bekannt alsEhemaliger Co-Geschäftsführer von idealo internet GmbH
AusbildungRechtswissenschaften, Universität Hamburg
StationenRA Peitsch, Sony, Axel Springer, idealo, UP Growth Advisory
Zeit bei idealo2011 bis September 2022
HeuteCo-Founder bei UP Growth Advisory, seit etwa 2024

Wer ist Philipp Peitsch?

Peitsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und legte dort beide Staatsexamen ab. Vor seinem Wechsel in die Wirtschaft führte er eine eigene Kanzlei. Danach arbeitete er zunächst bei Sony, später bei Axel Springer, wo er als Trainee unter dem damaligen Manager Ulrich Schmitz erste Führungserfahrung sammelte.

2011 übernahm er als Geschäftsführer die operative Leitung von idealo, dem größten Preisvergleichsportal Deutschlands. Unter seiner Führung wuchs das Unternehmen von einem kleinen Team auf über 1.000 Beschäftigte. idealo gehört mehrheitlich zum Medienkonzern Axel Springer, der 2006 knapp 75 Prozent der Anteile übernahm.

Im September 2022 verließ Peitsch das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Zu diesem Zeitpunkt war er laut Pressemitteilung von idealo 47 Jahre alt. Ein aktuelles Alter lässt sich daraus nicht ableiten, da sich diese Angabe auf den Zeitpunkt seines Abschieds bezieht.

Der Rechtsstreit zwischen idealo und Google

Bekannt wurde Peitsch vor allem durch diesen Rechtsstreit. 2019 reichte idealo beim Landgericht Berlin Schadensersatzklage gegen Google ein. Der Vorwurf: Der Suchmaschinenkonzern habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst über Jahre in den Suchergebnissen bevorzugt und Wettbewerber wie idealo dadurch benachteiligt.

Die Klage stützte sich unter anderem auf ein Kartellverfahren der EU-Kommission, das Google 2017 eine Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro einbrachte. Diese Entscheidung bestätigte der Europäische Gerichtshof 2023. Erst danach nahm das Berliner Verfahren wieder Tempo auf.

Das Landgericht Berlin gab idealo im Kern recht, wenn auch zu einem deutlich geringeren Betrag als gefordert. Laut Legal Tribune Online trägt das Verfahren das Aktenzeichen 16 O 195/19 Kart (2). Am selben Tag gewann auch der Testberichte-Betreiber Producto GmbH einen ähnlichen Fall gegen Google und erhielt gut 107 Millionen Euro zugesprochen.

Die wichtigsten Fakten zum Urteil auf einen Blick:

  • Zugesprochene Summe: 465 Millionen Euro
  • Ursprüngliche Forderung: rund 3,3 Milliarden Euro
  • Betroffener Zeitraum: 2008 bis 2023
  • Rechtskräftig: Nein, beide Seiten haben Berufung zum Kammergericht Berlin angekündigt

Google wies den Großteil der Vorwürfe zurück. Ein Sprecher des Konzerns erklärte laut Tagesspiegel, man sei froh, dass das Gericht den Großteil der Forderungen abgewiesen habe, und kündigte ebenfalls ein Rechtsmittel an. Wie groß die zugesprochene Summe tatsächlich ist, zeigt ein Vergleich von Handelsblatt: Sie entspricht fast dem doppelten Jahresumsatz, den idealo 2023 erwirtschaftete.

Zahlt sich Sichtbarkeit auch im eigenen Preisvergleich aus?

idealo wirft Google vor, den eigenen Preisvergleichsdienst in der Suche zu bevorzugen. Das eigene Geschäftsmodell des Unternehmens beruht dabei ebenfalls auf einem kommerziellen Prinzip, allerdings nach anderen Regeln.

Laut dem Wikipedia-Eintrag zu idealo zahlen gelistete Händler entweder einen festen Betrag pro vermitteltem Besuch oder einen Anteil am erzielten Umsatz. Ohne eine solche Vereinbarung taucht ein Angebot im Preisvergleich gar nicht erst auf. Über die genaue Platzierung innerhalb der Trefferliste macht die Quelle keine Angabe.

Rechtlich unterscheiden sich beide Fälle trotzdem deutlich. Selbstbevorzugung ist im Kartellrecht nur dann verboten, wenn ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Google gilt im Suchmaschinenmarkt als dominant, idealo im Preisvergleichsgeschäft nicht in vergleichbarem Ausmaß.

Nach idealo: Woran Peitsch heute arbeitet

Nach seinem Abschied von idealo blieb es zunächst ruhig um Philipp Peitsch. Zusammen mit seinem früheren Mentor Ulrich Schmitz gründete er nach verfügbaren Unternehmensdaten um das Jahr 2024 die Beratungsfirma UP Growth Advisory, die Gründer und Führungsteams begleitet. Anfang 2026 wechselte Schmitz als Venture Partner zu Robin Capital.

Auf LinkedIn veröffentlicht Peitsch regelmäßig eine Beitragsreihe unter dem Titel „Founder Fundamentals“ zu Themen wie Einstellungsprozessen, Feedback und Entscheidungsfindung in wachsenden Unternehmen. Eine eigene Wikipedia-Seite besitzt er nicht, dort wird er bislang nur im Zusammenhang mit idealo genannt.

Fragen und Antworten zu Philipp Peitsch

Ist Philipp Peitsch noch bei idealo tätig?

Nein. Er verließ das Unternehmen im September 2022 nach elf Jahren als Geschäftsführer.

Wie alt ist Philipp Peitsch?

Ein genaues Geburtsdatum ist nicht öffentlich bekannt. Laut idealo war er bei seinem Abschied im Jahr 2022 47 Jahre alt.

Was macht Philipp Peitsch beruflich heute?

Er ist Mitgründer von UP Growth Advisory, einer Beratungsfirma für Gründer und Führungskräfte.

Betrifft das Urteil auch andere Preisvergleichsportale?

Am selben Tag wie im Verfahren gegen idealo verurteilte das Landgericht Berlin Google auch im Fall des Testberichte-Betreibers Producto GmbH, der rund 107 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen bekam. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Gibt es Informationen zu Familie oder Privatleben von Philipp Peitsch?

Nein. Weder idealo noch sein LinkedIn-Profil enthalten dazu Angaben, und er hat sich in Interviews auch nicht ausführlich dazu geäußert.

Wie es mit dem Verfahren weitergeht

Sowohl idealo als auch Google haben Berufung zum Kammergericht Berlin angekündigt, einen Termin für die nächste Instanz gibt es bislang nicht. Schon die erste Instanz zog sich von der Klageeinreichung 2019 bis zum Urteil im November 2025 über mehr als sechs Jahre. Wie lange die Berufung dauert, ist offen.

Für die Jahre 2024 und 2025 kann idealo nach eigenen Angaben zusätzlichen Schadensersatz von Google fordern, unabhängig vom Ausgang der Berufung. Der Fall bleibt damit auch nach mehr als sechs Jahren ein offenes Verfahren.

Marco Koehler
Marco Koehlerhttps://newzire.de/
Ich bin Marco Koehler, Journalist aus Berlin und Gründer von Newzire. Mein Handwerk habe ich in den Redaktionen mehrerer lokaler und regionaler Verlage gelernt, wo ich rund acht Jahre lang in nahezu jedem Ressort gearbeitet habe, von Kommunalpolitik und Gerichtsberichten über Wirtschaft und Sport bis zu Reportagen über bekannte Persönlichkeiten. Bei Newzire setze ich diese Bandbreite fort: Politik und Wirtschaft, Sport und Tagesaktuelles aus Deutschland und der Welt, dazu Society und Boulevard, Lifestyle, Kultur und die gesellschaftlichen Debatten, die das Land gerade beschäftigen. Die Seite ist am 14. Mai 2026 online gegangen. Ich verantworte sie als Chefredakteur und Hauptautor, unterstützt von einem festen Team aus Redakteurinnen, Redakteuren und Rechercheuren, die Quellen prüfen und Fakten gegenlesen, bevor ein Beitrag erscheint. Mein Grundsatz beim Schreiben ist über die Jahre der gleiche geblieben: erst die Quelle, dann die Geschichte.

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